D E C K V E R T R A G

Zwischen

Herrn Thomas Kaysh, Niederstrich 26, 21756 Osten

und

Herrn/Frau/Gestüt ___________________________________________
Straße ___________________________________________
Wohnort ___________________________________________

wird folgender Deckvertrag geschlossen:

Die Stute ______________________ gez. ___________________________

Vater: ______________________ Mutter: ____________________________

wird gedeckt durch den Hengst Noble Diamond (v. Diamond Way a. d. Walküre).
Der Hengst ist im Gut Dietrichshof, 21756 Osten aufgestellt.

  • Die Decktaxe beträgt Eur 500,-.
  • Bei Anlieferung der Stute sind Eur 100,- fällig und der Rest bei lebenden Fohlen.
  • Für Stuten, die nach Bezahlung der 1. Deckgeld Rate verfohlen, wird in der folgenden Saison ein Freisprung gewährt. Die Verpflichtung zur Zahlung des Fohlengeldes bleibt bestehen. Eine Rückzahlung der Decktaxe erfolgt nicht.
  • Der Stutenhalter verpflichtet sich, Stuten, die nach vorübergehender Trächtigkeit resorbieren, erneut zur Bedeckung anzuliefern. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, bleibt der Anspruch des Hengsthalters auf Zahlung der Decktaxe bestehen. Die Verpflichtung entfällt für Stuten, die erstmalig nach dem 1. August tragend werden.
  • Bei güsten oder Maiden-Stuten ist bei Anlieferung der Stute das Ergebnis der Tupferprobe vorzulegen. Der Stutenhalter ermächtigt die Deckstation, ggf. die Tupferprobe zu seinen Lasten vom Gestütstierarzt durchführen zu lassen. Die Verpflichtung zur Bedeckung der Stute entsteht erst bei Vorliegen des negativen Ergebnisses der Probe.
  • Die Pensionskosten betragen Eur 8,00 für Stuten ohne Fohlen und Eur 10,00 für Stuten mit Fohlen täglich. Die Pensionskosten sind monatlich zahlbar, spätestens jedoch bei Abholung der Stute. Sie sind direkt mit dem Gut Dietrichshof abzurechnen.
  • Der Hengsthalter und die Deckstation haften nicht für jegliche Beschädigung der Stute während ihres Aufenthaltes in der Deckstation, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vonseiten des Hengsthalters, der Deckstation oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vor.
  • Andererseits haftet der Stutenhalter für jeglichen Schaden, den seine Stute an fremden Pferden, Personen, Einrichtungen oder sonstigen Gegenständen der Deckstation verursacht.

Osten,

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Unterschrift des Hengstbesitzers oder
seines Bevollmächtigten
Unterschrift des Stutenhalters