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D E C K V E R T R A G
Zwischen
Herrn Thomas Kaysh, Niederstrich 26, 21756 Osten
und
| Herrn/Frau/Gestüt |
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| Straße |
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| Wohnort |
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wird folgender Deckvertrag geschlossen:
Die Stute ______________________ gez. ___________________________
Vater: ______________________ Mutter: ____________________________
wird gedeckt durch den Hengst Noble Diamond (v. Diamond Way a.
d. Walküre).
Der Hengst ist im Gut Dietrichshof, 21756 Osten aufgestellt.
- Die Decktaxe beträgt Eur 500,-.
- Bei Anlieferung der Stute sind Eur 100,- fällig und der Rest bei lebenden
Fohlen.
- Für Stuten, die nach Bezahlung der 1. Deckgeld Rate verfohlen, wird
in der folgenden Saison ein Freisprung gewährt. Die Verpflichtung zur
Zahlung des Fohlengeldes bleibt bestehen. Eine Rückzahlung der Decktaxe
erfolgt nicht.
- Der Stutenhalter verpflichtet sich, Stuten, die nach vorübergehender
Trächtigkeit resorbieren, erneut zur Bedeckung anzuliefern. Kommt er
dieser Verpflichtung nicht nach, bleibt der Anspruch des Hengsthalters
auf Zahlung der Decktaxe bestehen. Die Verpflichtung entfällt für Stuten,
die erstmalig nach dem 1. August tragend werden.
- Bei güsten oder Maiden-Stuten ist bei Anlieferung der Stute das Ergebnis
der Tupferprobe vorzulegen. Der Stutenhalter ermächtigt die Deckstation,
ggf. die Tupferprobe zu seinen Lasten vom Gestütstierarzt durchführen
zu lassen. Die Verpflichtung zur Bedeckung der Stute entsteht erst bei
Vorliegen des negativen Ergebnisses der Probe.
- Die Pensionskosten betragen Eur 8,00 für Stuten ohne Fohlen und Eur
10,00 für Stuten mit Fohlen täglich. Die Pensionskosten sind monatlich
zahlbar, spätestens jedoch bei Abholung der Stute. Sie sind direkt mit
dem Gut Dietrichshof abzurechnen.
- Der Hengsthalter und die Deckstation haften nicht für jegliche Beschädigung
der Stute während ihres Aufenthaltes in der Deckstation, es sei denn,
es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vonseiten des Hengsthalters,
der Deckstation oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vor.
- Andererseits haftet der Stutenhalter für jeglichen Schaden, den seine
Stute an fremden Pferden, Personen, Einrichtungen oder sonstigen Gegenständen
der Deckstation verursacht.
Osten,
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Unterschrift des Hengstbesitzers oder
seines Bevollmächtigten |
Unterschrift des Stutenhalters |
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